Kostenloser Rechner für die Berechnung der Frist, die bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung einer GmbH zu beachten ist
Nutzen Sie den Rechner zur Ermittlung der gesellschaftsrechtlichen Frist für die Einladung einer Gesellschafterversammlung und die Ankündigung der Tagesordnung.
Hier geht es zum Fristenrechner für die Einladung zur Gesellschafterversammlung (resolvio.de).
Als Geschäftsführer, der eine Gesellschafterversammlung einberufen möchte, benötigen Sie die Fristberechnung, um herauszufinden:
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Die Einladungsfrist ist die Zeit, die zwischen Versendung der Einladung und Tag der Versammlung mindestens liegen muss.
Die reine Einladungsfrist beträgt nach § 51 Abs. 1 GmbHG eine Woche. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch eine längere Frist festgelegt sein.
Eng verknüpft mit der Einladungsfrist ist die Frist für die Ankündigung der einzelnen Tagesordnungspunkte. Diese beträgt gemäß § 51 Abs. 4 GmbHG zumindest drei Tage vor der Versammlung. Auch diese Frist kann durch den Gesellschaftsvertrag verlängert werden.
Einladungen zur Gesellschafterversammlung sind häufig fehlerhaft und führen zu anfechtbaren Beschlüssen, weil die Einberufungsfrist falsch berechnet worden ist.
Das ist auch nicht verwunderlich, denn die Berechnung der Einberufungsfrist ist besonders schwierig, selbst für Juristen. Das hat vor allem die folgenden Gründe:
Eine nicht fristgemäße Einladung hat zur Folge, dass einzelne Gesellschafter sämtliche Beschlüsse anfechten können, die auf der Gesellschafterversammlung gefasst worden sind.
Für die Anfechtung der Beschlüsse einer GmbH gilt nach der Rechtsprechung eine Regelfrist von 1 bis 3 Monaten je nach Einzelfall, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt worden ist.
Für die Anfechtung muss eine sogenannte Anfechtungsklage bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden. bei einer GmbH ist stets das Landgericht am Sitz der Gesellschaft zuständig.
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