Kostenloser Rechner, der die Festsetzungsverjährung von Steuerbescheiden berechnet (§§ 169 ff AO)
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Die Berechnung der Festsetzungsverjährung nach den §§ 169 ff AO ist Voraussetzung dafür, dass Steuerbescheide noch nachträglich aufgehoben oder abgeändert werden können. Über § 164 Abs. 4 AO ist der Ablauf der Festsetzungsverjährung auch für die Frage entscheidend, ob ein Vorbehalt der Nachprüfung entfallen ist. Aufgrund von § 181 Abs. 1 S. 1 AO gilt die Festsetzungsverjährung auch für Feststellungsbescheide („Feststellungsverjährung“).
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